Leistungsprofil / Qualitätssicherung

Artikel 13 Abs. 3a) der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Bauprodukte legt fest, dass Hersteller das CE-Konformitätszeichen nur dann anbringen können, wenn sie über ein System der werkseigenen Produktionskontrolle verfügen.

Sowohl im Werk wie auf der Baustelle, können wir zur Qualitätssicherung fachgerechte Kontrollen (auch durch technische Gesteinsprüfungen) durchführen.