Leistungsprofil / Qualitätssicherung
Artikel 13 Abs. 3a) der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom
21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten für Bauprodukte legt fest, dass Hersteller das
CE-Konformitätszeichen nur dann anbringen können, wenn sie über ein
System der werkseigenen Produktionskontrolle verfügen.
Sowohl im Werk
wie auf der Baustelle, können wir zur Qualitätssicherung fachgerechte Kontrollen
(auch durch technische Gesteinsprüfungen) durchführen.